Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die kurzfristige Raumüberlassung an Unternehmer

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, mit denen die soulcoffee GmbH, FN 667924t, Karmeliterplatz 8/2, 8010 Graz („Raumgeber“), Räumlichkeiten für einzelne, zeitlich bestimmte Termine entgeltlich überlässt. Soweit für eine konkrete Buchung zusätzlich die „Nutzungsbedingungen für Yogaeinheiten, Workshops und sonstige Kleingruppenveranstaltungen“ wirksam einbezogen wurden, gelten diese ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Nutzungsbedingungen diesen AGB vor.

2. Der Raumgeber schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinn des § 1 UGB. Der Nutzer bestätigt, den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens abzuschließen, und hat seine Unternehmereigenschaft auf Verlangen nachzuweisen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Raumgebers. Nimmt eine Person die Buchung für ein Unternehmen oder eine andere Organisation vor, bestätigt sie, zum Vertragsabschluss für den angegebenen Nutzer berechtigt zu sein.

II. Vertragsabschluss und Nutzung

 1. Die Buchungsanfrage des Nutzers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das ausgewählte Zeitfenster dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Raumgebers, insbesondere per E-Mail, zustande. Eine bloße automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Buchungsanfrage dar.

2. Der Umfang der jeweiligen Nutzung, insbesondere Raum, Termin, Beginn und Ende, Nutzungszweck, zulässige Teilnehmerzahl, Entgelt sowie gegebenenfalls Ausstattung und Zusatzleistungen, ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und, soweit wirksam einbezogen, aus den Nutzungsbedingungen. Eine dauerhafte oder ausschließliche Nutzung der Räumlichkeiten wird nicht eingeräumt.

Der Nutzer ist berechtigt, den Raum jeweils bis zu 15 Minuten vor Beginn der bestätigten Nutzungszeit ausschließlich zur Vorbereitung der Veranstaltung zu betreten und ihn bis zu 15 Minuten nach deren Ende ausschließlich für Abbau, Reinigung und vollständiges Verlassen zu nutzen. Die Veranstaltung selbst darf nur innerhalb der bestätigten Nutzungszeit stattfinden. Ein darüber hinausgehender Zutritt oder Aufenthalt ist nicht gestattet.

Zeitüberschreitungen über diese zusätzlichen 15 Minuten hinaus werden in begonnenen 15-Minuten-Einheiten verrechnet. Soweit für die konkrete Buchung kein gesonderter Tarif für Zeitüberschreitungen ausgewiesen wurde, erfolgt die Verrechnung aliquot auf Grundlage des für die gebuchte Nutzungsdauer vereinbarten Entgelts.

Untervermietung und Weitergabe der Nutzung an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Raumgebers.

3. Der Nutzer hat sämtliche für die konkrete Nutzung geltenden und ihm bekannt gegebenen betrieblichen, behördlichen, sicherheits-, brandschutz-, kapazitäts-, lärm- und ruhebezogenen Vorgaben einzuhalten und deren Einhaltung auch durch seine Mitarbeiter, Beauftragten, Teilnehmer, Gäste und sonstigen von ihm zugelassenen Personen sicherzustellen. Sachlich erforderliche Sicherheitsanweisungen des Raumgebers sind auch während der Nutzung zu befolgen.

III. Veranstalterverantwortung

1. Der Nutzer tritt gegenüber seinen Teilnehmern als alleiniger und eigenverantwortlicher Veranstalter auf und handelt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Der Raumgeber tritt hinsichtlich der jeweiligen Veranstaltung weder als Veranstalter noch als Anbieter der vom Nutzer erbrachten Leistungen auf. Der Nutzer hat gegenüber seinen Teilnehmern klarzustellen, dass ausschließlich er deren Vertragspartner hinsichtlich der Veranstaltung ist.

2. Der Nutzer ist, soweit dies seine Veranstaltung und seine Teilnehmer betrifft, insbesondere für seine fachliche Qualifikation, die für seine Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen und Bewilligungen, Musik- und sonstige Nutzungsrechte, die von ihm verarbeiteten Teilnehmerdaten, seine Teilnehmerverträge, gesundheitliche Hinweise, Aufsicht, fachlich sichere Durchführung sowie die veranstaltungsbezogene Erste-Hilfe- und Notfallorganisation verantwortlich. Eigene gesetzliche Pflichten des Raumgebers bleiben unberührt.

3. Dem Nutzer wird empfohlen, für seine Tätigkeit eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer solchen Versicherung berührt weder die Haftung des Nutzers noch dessen Schadloshaltungspflichten gegenüber dem Raumgeber gemäß Punkt VII dieser AGB.

IV.  Übergabe, Rückgabe, Reinigung und Schlüssel

1. Der Nutzer hat erkennbare Mängel bei Übergabe unverzüglich schriftlich, möglichst mitsamt Lichtbild, zu melden. Ohne Meldung gelten die Räume und die überlassene Ausstattung als ordnungsgemäß übernommen, soweit der Mangel bei zumutbarer Prüfung erkennbar war.

2. Die Räume sind schonend zu behandeln und nach Ende der Nutzung vollständig geräumt, besenrein, geordnet und versperrt zurückzugeben. Zusätzliche Reinigungs-, Entsorgungs- und Wiederherstellungskosten werden dem Nutzer nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

3. Verliert der Nutzer oder eine ihm zurechenbare Person schuldhaft einen Schlüssel oder ein Zutrittsmedium oder ermöglicht sie schuldhaft die missbräuchliche Verwendung eines Zugangscodes, trägt der Nutzer die dadurch erforderlichen und angemessenen Kosten. Dazu gehören bei objektiver Notwendigkeit auch die Kosten des Austauschs betroffener Schließkomponenten.

V. Zahlung, Verzug und Stornierung

1. Das für die jeweilige Buchung geltende Entgelt wird dem Nutzer vor Vertragsabschluss bekannt gegeben und ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder der sonst getroffenen Vereinbarung. Soweit die Nutzungsbedingungen wirksam einbezogen wurden, richten sich Abrechnung, Fälligkeit und allfällige Zusatzentgelte nach diesen. Andernfalls sind Rechnungen binnen sieben Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Zusatzleistungen und sonstige Zusatzentgelte werden nur verrechnet, soweit sie vereinbart wurden oder sich aus diesen AGB ergeben. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten für Unternehmergeschäfte.

2. Stornierungen und deren Rechtsfolgen richten sich nach den Nutzungsbedingungen. Soweit eine anderweitige Vergabe des stornierten Zeitfensters gelingt oder dem Raumgeber infolge der Stornierung sonstige Aufwendungen tatsächlich erspart bleiben, werden diese nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen angerechnet. Soweit keine Stornoregelung getroffen wurde, schuldet der Nutzer bei Absage oder Nichterscheinen das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung. Dem Raumgeber bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

VI. Absage und höhere Gewalt

1. Der Raumgeber kann die Nutzung aus wichtigem Grund untersagen oder abbrechen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Sicherheitsverstößen, Überschreitung der Höchstbelegung, vertragswidriger Nutzung oder erheblicher Störung des Hauses. Liegt der Grund in der Sphäre des Nutzers, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung; weitergehende Ansprüche des Raumgebers bleiben unberührt.

2. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, nicht vom Raumgeber zu vertretenden technischen Störungen oder sonstigen unabwendbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Bereits bezahltes Entgelt für endgültig nicht erbrachte Überlassungszeiten wird rückerstattet oder gutgeschrieben.

VII. Haftung des Nutzers und Schadloshaltung

1. Der Nutzer haftet für Schäden an den Räumen, der Ausstattung und sonstigem Eigentum des Raumgebers, die er oder die von ihm zur Nutzung beigezogenen oder zugelassenen Personen, insbesondere seine Mitarbeiter, Beauftragten, Ersatztrainer, Teilnehmer und Gäste, im Zusammenhang mit der Nutzung schuldhaft verursachen, wie für eigenes Verschulden. Er haftet außerdem für angemessene Mehrkosten, die durch eine schuldhafte Verletzung dieser AGB oder der Nutzungsbedingungen durch ihn oder die genannten Personen entstehen. Gewöhnliche Abnutzung und zufällige Schäden bleiben außer Betracht.

2. Der Nutzer hält den Raumgeber hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter sowie der zur Abwehr unberechtigter Ansprüche erforderlichen und angemessenen Kosten schad- und klaglos, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung dieser AGB oder der Nutzungsbedingungen durch den Nutzer oder eine ihm nach Ziffer 1 zurechenbare Person beruhen. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch oder Aufwand durch ein schuldhaftes Verhalten des Raumgebers oder einer ihm zurechenbaren Person verursacht oder mitverursacht wurde.

VIII. Haftung des Raumgebers

1. Der Raumgeber haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden und sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung..

2. Der Raumgeber übernimmt keine Verwahrung für eingebrachte Gegenstände und haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Geräten, Bargeld oder Wertgegenständen. Er haftet ferner nicht für Inhalte oder Leistungen des Nutzers, das Verhalten von Teilnehmern oder Dritten sowie für Ausfälle von Internet, Energieversorgung, Heizung, Lüftung oder sonstiger Haustechnik, sofern ihn daran kein nach Abs. 1 haftungsbegründendes Verschulden trifft.

3. Eine über die gewöhnliche Eignung des Raumes für den in der Buchungsbestätigung festgelegten Nutzungszweck hinausgehende besondere Eignung oder Ausstattung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesichert wurde.

IX. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Raumgebers. 

2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form zulässt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand August 2026